Die Praxis wird als Privatpraxis geführt, d.h. Sie als Patient kommen für die Behandlungskosten selbst auf.
Patienten der Privaten Krankenkassen, bzw. der privaten Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung können Behandlungskosten, wenn dies Ihr Vertrag vorsieht, zu den jeweiligen Konditionen erstattet bekommen.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker - GebüH.